Liebe Eltern,
ab dem 25. 05.2021 haben alle berufstätigen Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung in Schule und Hort. Als Nachweis dient eine selbst verfasste schriftliche Erklärung, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist (bitte am 26.05.21 vorlegen). Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Testmodalitäten bleiben bestehen.
- Es gibt noch keine verbindliche Aussage darüber, ob beide Elternteile einen Nachweis vorlegen müssen oder ob ein Elternteil reicht (Infos folgen).
- Notbetreuung ist grundsätzlich kein Unterricht!
- Die Betreuungszeiten sind von 7.50 Uhr bis 11.15 (Kl. 1), 11.25 Uhr ( Kl. 2), 11.35 Uhr (Kl. 3) und 11.45 Uhr bzw. 12.30 Uhr (Kl. 4).
- Die Hortöffnungszeiten sind unverändert.
- Falls im Erzgebirgskreis die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 fällt, findet Unterricht im Wechselmodell statt –> die Hälfte der Klasse hat Unterricht, die andere Hälfte nimmt Notbetreuung in Anspruch. Hier müssen wir genau prüfen, wer Anspruch hat, denn wir haben nicht an allen Tagen genügend Personal.
- Es kann zu Engpässen im Personal an unserer Schule kommen. Bitte beachten Sie kurzfristige Hinweise.
Für Religion Klasse 2 und 3 gibt es freiwillige Aufgaben: